Der Fonds „Auf Augenhöhe“ stärkt seit 2016 zivilgesellschaftliches Engagement für Geflüchtete und Angekommene in Deutschland. Dabei setzt er auf ein schlankes Antragsverfahren sowie die Expertise von Bürgerstiftungen und Houses of Resources vor Ort. Schnelle und unkomplizierte Hilfen wie diese wird es auch vor dem Hintergrund der aktuellen Fluchtbewegung brauchen – und das mehr denn je. Denn die Invasion der Ukraine hat Experten zufolge die am schnellsten wachsende Flüchtlingskrise seit dem Zweiten Weltkrieg ausgelöst. Europa rechnet mit mehr als vier Millionen Menschen, die aus ihrer Heimat vertrieben werden. Vor allem Frauen und Kinder suchen bei uns in Deutschland und in anderen europäischen Ländern Schutz. Die Solidarität, die sie hier erleben, ist ungemein groß. Unzählige Initiativen wurden in der gesamten Bundesrepublik von BürgerInnen ins Leben gerufen. Ihnen möchte der Fonds unter die Arme greifen und ihre ganz unterschiedlichen Hilfsmaßnahmen mit jeweils bis zu 5.000 Euro aus einem Sondertopf unterstützen. Dieser war zunächst mit 300.000 Euro ausgestattet, konnte aber zusammen mit Partnern immer weiter gefüllt werden, um der großen Nachfrage gerecht zu werden.
Anderthalb Jahre sowie mehr als 125 Hilfsaktionen später sind die Mittel in Höhe von insgesamt 550.000 Euro nun erschöpft und die Möglichkeit zur Antragstellung über die Hilfen für Flüchtende und Ankommende aus der Ukraine endet Ende September 2023. Danach können Anträge nur noch über den Regelfonds gestellt werden, für den andere Kriterien und Antragsunterlagen gelten.
Die Antragstellung
Der Sondertopf richtet sich an die Bürgerstiftungen mit Gütesiegel bzw. Gütesiegeltauglichkeit sowie die Houses of Resources in Deutschland. Sie können je nach Bedarf bis zu 5.000 Euro für ihre eigenen Aktivitäten im Rahmen von Hilfen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine beantragen oder auch das Geld an befreundete PartnerInnen vor Ort weiterleiten, sofern diese gemeinnützig sind. Weitere formale oder inhaltliche Vorgaben für eine Förderung gibt es nicht.
Das Formular
Weil wir davon überzeugt sind, dass BürgerInnen, die helfen wollen, in der aktuellen Situation nicht ihre Energien und Kräfte mit unnötiger Bürokratie verschwenden sollten, haben wir unser Antragsformular noch einmal vereinfacht. Darin müssen lediglich das Vorhaben bzw. der Bedarf kurz skizziert und der Kostenrahmen angegeben werden, an dem sich die Förderhöhe bemisst. Weil wir wissen, dass manchmal auch mit kleinen Summen Großes bewirkt werden kann, bitten wir darum, aus Rücksicht auf andere AntragstellerInnen den vollen Betrag von 5.000 Euro nur abzurufen, wenn das auch zwingend für die angedachte Maßnahme nötig ist. Weil wir Ihnen aber nicht nur in dieser Hinsicht vertrauen, ist im Anschluss an die Auszahlung kein zahlenmäßiger Nachweis erforderlich. Der Freistellungsbescheid sowie ein Nachweis über Gütesiegel bzw. Gütesiegeltauglichkeit für Bürgerstiftungen bzw. im Falle der Houses of Resources ein Nachweis zur Förderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind die einzigen Dokumente, die wir benötigen und die bereits mit dem Antragsformular bei der GLS Treuhand per E-Mail unter folgender Adresse eingehen müssen.
astrid.schroeter@gls-treuhand.de
Der Fonds
Der Fonds „Auf Augenhöhe“ ist eine Initiative für mehr Vielfalt, Respekt und Miteinander. Sie wird gemeinschaftlich getragen von Software AG – Stiftung und GLS Treuhand, dem Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands sowie den Houses of Resources und weiteren Unterstützungspartnern.
Wir haben versucht, die Antragstellung so knapp und intuitiv wie möglich zu halten. Sollten Sie trotzdem Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Astrid Schröter von der GLS Treuhand.
Sie möchten den Fonds „Auf Augenhöhe“ in seinem Engagement für Flüchtende und Ankommende aus der Ukraine als finanzieller Partner unterstützen? Dann sprechen Sie Andreas Rebmann von der Software AG – Stiftung an.